Mitgliedsantrag


    Letsplay4Charity e.V. c/o Joern Leue
    Bouchestraße 15
    12435 Berlin
    eMail: mitglied(at)letsplay4charity.com

    Ich/ wir erkläre(n) hiermit den Beitritt zum Verein "Letsplay4Charity e.V.".

    zum

    (01.MM.JJJJ) beantragt.

    Kontaktdaten

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    Firma / Verein / Stiftung (bei Beitritt einer juristischen Person):

    Bei Anmeldung im Verein als Firma / Verein / Stiftung: vertreten im Verein durch:

    Adresse

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    Postleitzahl, Ort*:

    Telefon*:

    eMail*:

    Weitere Angaben

    Folgende Angaben sind freiwillig, ermöglichen aber eine bessere Koordination bei der Durchführung der Vereinsaufgaben und vermittelt uns einen Überblick über die Mitgliederstruktur. Alle Daten werden nur interm im Verein gespeichert. Das Feld kann aus technischen Gründen nicht frei bleiben - daher ggf. "k.A." (für keine Angabe) oder "nicht vorhanden" eingeben

    Geburtsdatum:

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    YouTube-Account:

    Laut Beschluss vom 09.01.2021 sind folgende Mitgliedsbeiträge als Jahresbeitrag fällig. Dieser ist bei Aufnahme in den Verein bzw. jährlich zum Beginn des laufenden Geschäftsjahres (01. Januar) fällig und per Überweisung oder als Lastschriftauftrag auf das Vereinskonto zu überweisen – auch per Einzugsermächtigung (am Ende zu finden).

    Ich möchte privat bzw. als juristische Person freiwillig einen höheren Mitgliedsbeitrag als stimmberechtigtes Mitglied bezahlen in Höhe von € pro Jahr. (Der genannte Beitragsanteil kann jederzeit widerrufen werden und wird dann auf den eines stimmberechtigten Mitglieds bzw. juristische Person zurückgesetzt.)


    Für Mitgliedsbeiträge können Zuwendungsbescheinigungen als Spende ausgestellt werden. In diesem Fall überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag mit dem Betreff „Mitgliedsbeitrag als Spende von IHRNAME / IHRWOHNORT“ (als Verwendungszweck) auf unser oben angeführtes Konto.

    Spenden bis zu 200 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.

    Empfangsberechtigte Bankverbindung Letsplay4Charity e.V.

    Empfänger: Letsplay4Charity e.V.
    IBAN.: DE92 8306 5408 0004 2800 67
    BIC (SWIFT-Code): GENO DEF1 SLR
    Bank: Deutsche Skatbank (VR-Bank Altenburger Land eG)

    Hiermit erkläre ich die Richtigkeit der oben angeführten Daten und erkläre meinen Beitritt eingetragenen Verein „Letsplay4Charity e.V.“. Sämtliche Daten werden gemäß der DSGVO nicht ohne Zustimmung weitergegeben.

    Ort, Datum:

    Name:

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    Hiermit weisen wir auf unsere Datenschutzerklärung hin.

    Beitrittsbedingungen zum Verein Letsplay4Charity e.V.

    (Bitte für Ihre Unterlagen aufheben, Download hier)

    § 1 Beitritt
    Mitglied werden im Verein darf jede natürliche Person und jede juristische Person. Der Vereinsvorstand kann einen Beitritt grundsätzlich ablehnen. In allen anderen Fällen ist der Beitritt zum Verein mit der Abgabe und dem Eingang des Formulars bei Vertretern des Vereinsvorstandes vollzogen und bedarf keiner weiteren Erklärung seitens des Vereins.

    § 2 Selbstverständnis
    Es wird von jedem ordentlichen Mitglied des Letsplay4Charity e.V. erwartet, dass er/sie sich mit den Zielen des Vereines identifiziert und diese in Form seines/ihres Mitgliedsbeitrags unterstützt. Freiwillige Hilfen (z.B. durch ehrenamtliche Tätigkeiten, Bekanntmachung, Spendenaufrufe usw.) unterstützen den Verein darüber hinaus und werden auch gefördert.

    § 3 Beitragszahlungen
    Beiträge werden immer am Anfang eines Kalenderjahres für ein ganzes Kalenderjahr erhoben und sind bis spätestens Mitte Februar zu entrichten. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Kalenderjahres.

    § 4 Veränderung des Status
    Der/die Beigetretene ist verpflichtet jede Veränderung der im Beitrittsformular angegebenen persönlichen Daten zeitnah oder spätestens vier Wochen nach dem Eintreten anzuzeigen. Falsche Angaben können zu einem sofortigen Ausschluss aus dem Verein führen.

    § 5 Kündigung
    Eine Kündigung mit Austrittserklärung aus dem Verein ist schriftlich beim Vorstand unter der Vereinsadresse einzureichen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Schluss des Geschäftsjahres.

    § 6 Schlussbestimmungen
    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung. Die Satzung ergänzt diese Beitrittsbedingungen.