Beitrittsbedingungen zum Verein Letsplay4Charity e.V.
(Bitte für Ihre Unterlagen aufheben, Download hier)
§ 1 Beitritt
Mitglied werden im Verein darf jede natürliche Person und jede juristische Person. Der Vereinsvorstand kann einen Beitritt grundsätzlich ablehnen. In allen anderen Fällen ist der Beitritt zum Verein mit der Abgabe und dem Eingang des Formulars bei Vertretern des Vereinsvorstandes vollzogen und bedarf keiner weiteren Erklärung seitens des Vereins.
§ 2 Selbstverständnis
Es wird von jedem ordentlichen Mitglied des Letsplay4Charity e.V. erwartet, dass er/sie sich mit den Zielen des Vereines identifiziert und diese in Form seines/ihres Mitgliedsbeitrags unterstützt. Freiwillige Hilfen (z.B. durch ehrenamtliche Tätigkeiten, Bekanntmachung, Spendenaufrufe usw.) unterstützen den Verein darüber hinaus und werden auch gefördert.
§ 3 Beitragszahlungen
Beiträge werden immer am Anfang eines Kalenderjahres für ein ganzes Kalenderjahr erhoben und sind bis spätestens Mitte Februar zu entrichten. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Kalenderjahres.
§ 4 Veränderung des Status
Der/die Beigetretene ist verpflichtet jede Veränderung der im Beitrittsformular angegebenen persönlichen Daten zeitnah oder spätestens vier Wochen nach dem Eintreten anzuzeigen. Falsche Angaben können zu einem sofortigen Ausschluss aus dem Verein führen.
§ 5 Kündigung
Eine Kündigung mit Austrittserklärung aus dem Verein ist schriftlich beim Vorstand unter der Vereinsadresse einzureichen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Schluss des Geschäftsjahres.
§ 6 Schlussbestimmungen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung. Die Satzung ergänzt diese Beitrittsbedingungen.
